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   BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94   

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https://dejure.org/1995,4259
BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94 (https://dejure.org/1995,4259)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1995 - XII ARZ 37/94 (https://dejure.org/1995,4259)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 (https://dejure.org/1995,4259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Verweisungsbeschluß - Rechtliches Gehör - Gerichtsstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof in einem negativen Kompetenzkonflikt; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verletzung rechtlichen Gehörs; Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
    Die Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ist ein gewisses Indiz, reicht für sich allein aber nicht aus für die Annahme, daß der Gemeldete an der angegebenen Stelle auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - XII ARZ 1/90 - BGH, Urteil vom 2. Juli 1991 - XI ZR 206/90 - BGHR BGB § 7 Abs. 1 Wohnsitz 1: insoweit in BGHZ 115, 90 ff [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] nicht abgedruckt; Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. § 606 RdNr. 17 m.N.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindung an den Verweisungsbeschluß aber dann, wenn das verweisende Gericht im Zusammenhang mit der Verweisung den Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verletzt hat (BGHZ 71, 69, 72).
  • BGH, 21.12.1994 - XII ARZ 35/94

    Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
    Die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß dies der Fall ist, sind nicht vom Bundesgerichtshof zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ARZ 35/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90

    Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
    Die Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ist ein gewisses Indiz, reicht für sich allein aber nicht aus für die Annahme, daß der Gemeldete an der angegebenen Stelle auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - XII ARZ 1/90 - BGH, Urteil vom 2. Juli 1991 - XI ZR 206/90 - BGHR BGB § 7 Abs. 1 Wohnsitz 1: insoweit in BGHZ 115, 90 ff [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] nicht abgedruckt; Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. § 606 RdNr. 17 m.N.).
  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
    Die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß dies der Fall ist, sind nicht vom Bundesgerichtshof zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ARZ 35/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534).
  • BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88

    Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
    Die Sache muß an das vorlegende Amtsgericht F zurückgegeben werden, damit es die notwendigen Feststellungen nachholen und danach entscheiden kann, ob es selbst zuständig ist oder ob es die Sache an ein anderes Gericht zu verweisen hat (vgl. im einzelnen BGH, Beschluß vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 2 Verweisung 1 = NJW 1989, 461 f).
  • BGH, 25.05.2022 - XII ZB 404/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-IIa-Verordnung

    Wie die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt nicht verkennt, sind die melderechtlichen Verhältnisse nur bedingt aussagekräftig und können allenfalls ein Indiz für den tatsächlichen Lebensmittelpunkt darstellen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 - FamRZ 1995, 1135 und vom 7. Februar 1990 - XII ARZ 1/90 - NJW-RR 1990, 506, 507).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2004 - 15 AR 5/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund

    Allerdings kommt eine - der Bindungswirkung der Verweisung entgegenstehende - Gehörsverletzung auch dann in Betracht, wenn der Beklagte zwar von der Möglichkeit einer Verweisung Kenntnis hatte, wenn das Gericht jedoch seine Entscheidung auf bestimmte tatsächliche Umstände stützt, zu denen der Beklagte nicht gehört wurde (vgl. BGH, FamRZ 1995, 1135; BGH, NJWE-FER 1997, 115).
  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Sind weitere Tatsachenfeststellungen erforderlich, so liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (noch) nicht vor (BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 2 = NJW 1995, 534; Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 - FamRZ 1995, 1135).
  • OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96

    Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern

    Die Entscheidung des BGH, FamRZ 95, 1135, steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
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